Rechtliche Informationen

Alle wichtigen rechtlichen Informationen

Offenbarungsrecht auf der Basis der Rechtsgüterabwägung:
§ 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“

Somit dürfen Sie als Ärztin bzw. Arzt Anzeige erstatten oder Aufsichtsinstitutionen informieren, so auch z.B. das Jugendamt/die Heimaufsicht.

 

Rechtliche Regelungen bei Häuslicher Gewalt:
Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)

Ferner regeln die Polizeigesetze der Bundesländer die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot der Aggressorin bzw. des Aggressors, exemplarisch sei hier das nordrhein-westfälische Polizeigesetz, § 34a, erwähnt:

Polizeilicher Einsatz mit Gefährdungsprüfung und Opferberatung vor Ort, Prinzip: „Wer schlägt, muss gehen!“