Nachdem die Relevanz der Vertraulichen Spurensicherung durch den Gesetzgeber gesetzlich anerkannt wurde, ist sie durch § 27 und § 132k SGB V als „Krankenbehandlung“ definiert worden und als solche mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Verhandlungen dazu erfolgreich abgeschlossen wurden, und Vertrauliche Spurensicherung mit iGOBSIS in Nordrhein-Westfalen nun eine mit den Krankenkassen abrechenbare Leistung ist. Einen entsprechenden Vertrag haben Land, gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Universitätsklinika Düsseldorf, Münster und Köln unterzeichnet; weitere Universitätsklinika in NRW mit rechtsmedizinischen Instituten werden folgen. Was dies für Sie bedeutet, sofern Sie iGOBSIS bereits länger nutzen, damit Sie die Vertrauliche Spurensicherung künftig abrechnen können, haben wir Ihnen bereits in einer E-Mail mitgeteilt. Darüber hinaus steht das iGOBSIS-Team Ihnen unter gobsis@med.uni-duesseldorf.de sowie 0211-8104058 für die Beantwortung weiterer Fragen bereit.