Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Hier finden Sie einen Überblick

Zeug*innenbetreuung

Als Betroffene*r einer Straftat oder als angehörige Person eines*einer Betroffenen können Sie als Zeugin bzw. Zeuge zu der Gerichtsverhandlung geladen werden. Wenn Sie sich mit dieser Situation unwohl fühlen, können Sie sich in vielen Gerichten mittlerweile an das jeweilige Zeug*innenzimmer wenden. Neben einer begleiteten Vorbereitung auf den Prozess können Sie im Beisein von geschultem Personal die Zeit vor und nach Ihrer Aussage sowie in den Verhandlungspausen verbringen. So kann beispielsweise ein Zusammentreffen mit der beschuldigten Person oder anderen Zeug*innen vermieden werden.

Beispiel: Das Zeug*innen- und Kinderbetreuungszimmer des Land- u. Amtsgerichtes Düsseldorf

Wenn Sie eine Ladung als Zeuge oder Zeugin zu einem Gerichtstermin erhalten und in diesem Zusammenhang allgemeine Fragen haben, können Sie sich an die bei dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf eingerichtete Zeug*innenbetreuungsstelle unter der Rufnummer 0211 – 8306 22030 wenden. Dort steht Ihnen montags-donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr die Sozialpädagogin Laura Kirschey als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Hier gibt es auch ein Kinderbetreuungszimmer für Kinder, die an familien- oder strafrechtlichen Verfahren beteiligt sind oder die ihre Eltern zu Gerichtsterminen begleiten. Hier können in geschützter Atmosphäre und unter qualifizierter Betreuung die Wartezeiten mit Spiel-, Bastel- und Lesematerial überbrückt werden.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Prozessbegleiterinnen und -begleiter stehen Betroffenen einer Straftat während des gesamten Strafverfahrens unterstützend zur Seite und helfen ihnen bei vielen Fragen.

Das Justizportal Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen hier wertvolle Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung zur Verfügung.