Rechtliche Informationen
Alle wichtigen rechtlichen InformationenOffenbarungsrecht auf der Basis der Rechtsgüterabwägung:
§ 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“
Somit dürfen Sie als Ärztin bzw. Arzt Anzeige erstatten oder Aufsichtsinstitutionen informieren, so auch z.B. das Jugendamt/die Heimaufsicht.
Rechtliche Regelungen bei Häuslicher Gewalt:
Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)
Ferner regeln die Polizeigesetze der Bundesländer die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot der Aggressorin bzw. des Aggressors, exemplarisch sei hier das nordrhein-westfälische Polizeigesetz, § 34a, erwähnt:
Polizeilicher Einsatz mit Gefährdungsprüfung und Opferberatung vor Ort, Prinzip: „Wer schlägt, muss gehen!“