Hilfe bekommen von Ärzt*innen

Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Sie sich am besten verhalten und wen Sie kontaktieren können

Informationen für den Klinik-/Praxisbesuch

Beratungsgespräch

Sie sind von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen? Dann brauchen Sie medizinische Behandlung und Beratung! Die Abwendung dauerhafter körperlicher und seelischer Schäden sowie die Dokumentation Ihrer Verletzungen sind jetzt wichtig.

Falls Sie behandlungsbedürftige körperliche oder seelische Verletzungen haben und medizinischer Hilfe bedürfen, können Sie sich an den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens wenden. Folgen einer Gewalttat stellen einen medizinischen Notfall dar und werden auch als solcher behandelt. Selbstverständlich wird alles, was Sie mitteilen, vertraulich behandelt; medizinisches Personal unterliegt der Schweigepflicht. Gegen Ihren Willen werden keine Informationen weitergegeben, auch nicht an die Polizei.

 

Eine gut geschulte Ärztin oder ein geschulter Arzt kann Ihnen Folgendes bieten:

  • Medizinische Behandlung körperlicher und seelischer Verletzungen
  • Gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen als Basis einer späteren Begutachtung
  • Sicherung von Untersuchungsmaterial für molekulargenetische Spurenuntersuchungen (DNA, Sperma) oder die Diagnostik von Vergiftungen (z.B. KO-Tropfen)
  • Weitervermittlung in andere Einrichtungen des regionalen Hilfsnetzwerkes für Gewaltbetroffene

Sollte eine dieser Aufgaben nicht vor Ort bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt möglich sein, dann können Sie kompetent zu einer geeigneten Praxis oder Klinik weiterverwiesen werden.

Viele Kliniken sowie zahlreiche niedergelassene Ärzt*innen verstehen sich als Teil des Hilfsnetzwerkes für Gewaltbetroffene und arbeiten eng mit den Institutionen dieses Netzwerkes zusammen. In großen Kliniken sind rund um die Uhr alle medizinischen Disziplinen vertreten, die für die Behandlung Ihrer körperlichen oder seelischen Verletzungen nötig sind. Es ist auch wichtig, dass Ihre Verletzungen möglichst schnell genau dokumentiert, d.h. sachkundig beschrieben und möglichst auch fotografiert werden. Insbesondere nach sexuellen Übergriffen sollte die Möglichkeit der Sicherung von Spuren, die die*der Täter*in hinterlassen hat, geprüft werden; Sie sollten deshalb bitte möglichst nicht duschen bzw. sich waschen und getragene Wäsche nicht waschen und unbedingt aufheben. Die Dokumentation Ihrer Verletzungen sowie die Sicherung von Spuren können entscheidend für die Aufklärung (und damit auch für die Ahndung) der Gewalttat sein, der Sie zum Opfer gefallen sind.

Rechtsmedizin

In vielen Städten Deutschlands, insbesondere angebunden an Universitätskliniken, ist rechtsmedizinisches Fachpersonal verfügbar, d.h. Ärzt*innen, die speziell für die Dokumentation und Interpretation von Verletzungen sowie auch für die Sicherung von Spuren nach Gewalttaten ausgebildet sind. Auch sie unterliegen – ebenso wie Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin – der ärztlichen Schweigepflicht.